Was bedeutet Obdach, -und Wohnungslosigkeit?
Die Arbeit der Tee, – und Wärmestuben in Neukölln.
(Beratung und Anlaufstelle für bis zu 800 Gästen monatlich)
Was versteht man unter Obdachlosigkeit?
Spricht man von Obdachlosigkeit, ist damit gemeint, dass ein Mensch nicht über einen festen Wohnsitz verfügt. Viele Obdachlose müssen auf der Straße leben und können teils in Notunterkünften oder öffentlichen Einrichtungen übernachten.
In Deutschland gibt es keine offizielle Bundesstatistik über die Anzahl wohnungsloser und obdachloser Menschen. Daher werden nur bundesweite Schätzungen angestellt, die von den Wohlfahrtsverbänden stammen.
Zu den Obdachlosen werden auch Menschen gezählt, die in Asylheimen, Notunterkünften, Frauenhäusern und Anstalten leben. Des Weiteren rechnet man Personen, die zeitweise bei Angehörigen oder Freunden unterkommen, weil sie keinen eigenen Wohnsitz haben dazu.
So gelten nach Angaben der BAG W (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe) ca. 280.000 Menschen hierzulande als wohnungslos. Ungefähr 50.000 Obdachlose leben in Deutschland auf der Straße. Darüber hinaus sind ca. 6.000 Straßenkinder von Obdachlosigkeit betroffen. Die Zahlen für Berlin schwanken zwischen 2.000 und 8.000 Menschen.
Wir stehen für den Anspruch auf die zweite, dritte und x-te Chance. Dieser Grundsatz gilt nicht nur in der Bildung, sondern auch für Lebensumstände, so schwierig sie manchmal auch sein sollten. Unser Ziel ist es, wohnungslosen und obdachlosen Menschen Alternativen zu zeigen und ihnen eine neue Chance zu geben. Dazu gehören ausreichende Plätze in Übergangswohnheimen, adäquate und allumfassende sozialpädagogische Betreuung, die Hilfe zur Selbsthilfe und die Anstrengung, wohnungslosen und obdachlosen Menschen schnellstmöglich wieder eigenen und privaten Wohnraum zu geben.
Die pauschale Stigmatisierung von Wohnungslosen muss aufhören. Wohnungslose, und obdachlose Personen sind Menschen und keine Problemfälle. Die ständige Verbindung von Wohnungslosen mit Alkoholismus, Kriminalität und Ruhestörung entspricht nicht den Tatsachen und auch nicht dem Menschenbild der evangelischen Kirche und seiner angegliederten Träger.
Freiwillige und unfreiwillige Obdachlose
Das deutsche Polizei- und Ordnungsrecht unterscheidet zwischen freiwilligen und unfreiwilligen Obdachlosen. So ziehen freiwillige Obdachlose von Ort zu Ort und besitzen, im Gegensatz zu unfreiwilligen Obdachlosen, keinerlei Ansprüche auf Unterbringung durch die zuständigen Behörden.
Als unfreiwillige Obdachlose werden auch Menschen eingestuft, die vom Verlust ihres ständigen Wohnsitzes bedroht sind. Die Folgen von Obdachlosigkeit sind schwerwiegend. So leiden Wohnungslose unter unzureichender Ernährung, mangelnder Hygiene, nicht angemessener Kleidung und Schuhwerk sowie schlechter medizinischer Betreuung.
Darüber hinaus sind sie oftmals der Witterung und Gewalttaten ausgesetzt.
Maßnahmen, um Obdachlosen zu helfen
Um Obdachlosen zu helfen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören vor allem finanzielle Hilfen. So erhalten Obdachlose, die erwerbsfähig sind, seit der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass auch die Kosten für eine Unterkunft übernommen werden.
Bei unfreiwilligen Obdachlosen besteht seitens Städten und Gemeinden eine Unterbringungspflicht in eine menschenwürdige Unterkunft. Dazu gehört ein ausreichend großer Raum, der beheizt ist und über sanitäre Anlagen verfügt und eine warme Mahlzeit anbietet.
Ferner müssen eine Küche, elektrische Beleuchtung sowie eine notdürftige Möblierung vorhanden sein.
Um die medizinische Versorgung für Obdachlose zu gewährleisten, die nicht über eine Krankenversicherung verfügen, wird in Berlin von Hilfsorganisationen wie z.B. Medizin hilft e.V. kostenlos ambulante medizinische Hilfe in Tagesaufenthaltsstätten oder auf der Straße angeboten.
Eine weitere Hilfsmaßnahme sind die sogenannten Tafeln, die vor allem Obdachlosen und Menschen in wirtschaftlicher Not zugutekommen, da sie kostenlos Lebensmittel erhalten können.
Darüber hinaus helfen diverse Beratungsstellen bei der Suche nach Arbeit und einer Wohnung.
Es gibt jedoch hierzulande Hilfsmöglichkeiten, um Obdachlosigkeit zu verhindern. So müssen die Kommunen unfreiwillig Wohnungslose unterbringen. Dazu sind sie nach dem Ordnungsrecht der Bundesländer verpflichtet.
Ebenso zählen Personen, die vom Verlust ihrer bisherigen Wohnung bedroht sind, rechtlich zu Obdachlosen, wodurch sie ein Anrecht auf Unterbringung haben.
Keinen Anspruch auf Unterbringung haben dagegen Nichtsesshafte, also Menschen, die freiwillig wohnungslos sind. Erst wenn sie sich um eine ständige Unterkunft bemühen, gelten sie als unfreiwillig Obdachlose.
Was leistet die Tee, -und Wärmestube Neukölln:
• Fachkundige Sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung
• Aufbau und Pflege sozialer Kontakte
• Förderung und Selbsthilfe
• Hilfe bei der Alltagsbewältigung
• ausreichende Verpflegung
• Duschen und Wäschetausch
• eine integrierte Kleiderkammer durch Spenden der Bevölkerung (Oberbekleidung) Unterwäsche und Socken müssen zugekauft werden
• Versorgung mit Artikeln aus dem Sanitärbereich
• Postangelegenheiten
• Ausflüge (Zoo, Picknick, Museumsbesuche etc.)
• Spielenachmittage (Karten und andere Spiele)
• Kino- und Theaterbesuche
• Bereitstellung von Zeitschriften, Büchern sowie PC mit Internetanschluss
• Sport und Freizeit in Parkanlagen
• Unterstützung bei der Arbeitsplatz, – und Wohnungssuche
• Beratungen zur Alltagsbewältigung
• Ansprüche auf Rente, Wohngeld, WBS und Krankengeld
• Vermittlung von Notunterkünften und Wohnprojekte
• Arbeitsplatzsuche und Bewerbungen
Um die erfolgreiche Arbeit weiterführen zu können, brauchen wir dringende Unterstützung durch die Gesellschaft, Politik und Wirtschaft;
• durch höhere bedarfsgerechte Zuwendung von Finanzmitteln
• Spenden von haltbaren Nahrungsmitteln
• Sanitärartikel (Duschgel, Zahnpasta, Zahnbürsten, Hygieneartikel für Frauen und Männer
• Unterwäsche/Socken neu
• Oberbekleidung für Herren/Damen
• Lebensmittelzuwendungen durch Supermärkte.
• Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
im hauswirtschaftlichen Bereich und in der Kleiderkammer
Sachspenden und Zuwendungen bleiben weiterhin notwendig.
Bei Hilfen bitte vorher Kontakt mit der Einrichtung aufnehmen unter Tel: 030/6222880
Thomas de Vachroi (Armutsbeauftragter des evangelischen Kirchenkreis Neukölln)
Spendenkonto:
KD-Bank – Bank für Kirche und Diakonie
Coce: Armut eine Stimme geben!
IBAN: DE90 3506 0190 0000 0300 07
BIC: GENODED1DKD
Kennwort: Armut eine Stimme geben!
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.