Patientenverfügung
Patientenverfügung: Was muss ich wissen
Dank des medizinischen Fortschritts können Patienten heute auch bei scheinbar hoffnungslosen Ereignissen wie Herzstillstand, Wachkoma oder Krebserkrankungen im Endstadium noch lange am Leben erhalten werden. Gleichzeitig bringt die „hochtechnisierte Apparatemedizin“ aber auch lange Behandlungsverläufe mit unzähligen Operationen, bleibenden schweren Schäden oder künstlicher Ernährung und Beatmung mit sich, in denen der Patient oft selbst keine Entscheidung mehr treffen kann.
Patientenverfügung: Welche medizinische Behandlung möchte ich?
Eine Patientenverfügung ist eine Willensbekundung im Voraus. Sie legt fest, ob und wie man in Situationen, in denen man nicht mehr entscheidungsfähig ist, ärztlich behandelt werden möchte. Sie richtet sich an alle, die an der Gesundheitsversorgung des Patienten beteiligt sein werden, also an Ärzte, Pflegepersonal, Richter, Bevollmächtigte und Betreuer, und ist für sie verpflichtend. Seit 01. September 2009 sind die Regelungen zur Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Eigene Vorstellungen prüfen und dann präzise formulieren
Wer eine Patientenverfügung erstellen möchte, sollte sich ausführlich informieren. Ein Arzt des Vertrauens kann über medizinische Aspekte aufklären. Ethisch-moralische Fragen wird man vielleicht mit Familienangehörigen und Freunden erörtern können, wer einer Glaubensgemeinschaft angehört, findet hier oft Unterstützung.
Eine Patientenverfügung muss in schriftlicher Form verfasst werden, handschriftlich oder maschinengeschrieben, und eigenhändig unterschrieben werden. Die Formulierungen müssen präzise sein und dürfen keinen Zweifel über den dargelegten Willen aufkommen lassen. Es ist sinnvoll, die Verfügung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, eine notarielle Beglaubigung braucht die Verfügung jedoch nicht.
Wie ist eine Patientenverfügung aufgebaut?
Das Bundesjustizministerium gibt mit seiner Broschüre „Patientenverfügung“ Hilfestellung für das Verfassen einer Patientenverfügung, unter anderem zum Aufbau des Dokuments. Folgende Abschnitte sind fester Bestandteil einer Verfügung: Eingangsformel, Situationen, für die die Verfügung gelten soll, Festlegung zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen, Schlussformel, Datum und Unterschrift.
Weitere Bestimmungen können den Willen des Verfassers verdeutlichen und einen Ernstfall möglichst komplikationslos gestalten: Wünsche zu Ort und Begleitung, Aussagen zur Verbindlichkeit der Verfügung, Hinweise auf eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder einen Organspendeausweis, Wertvorstellungen des Verfassers.
Die Broschüre des Bundesjustizministeriums schlägt Textbausteine vor, anhand derer man die eigenen Vorstellungen in passende Worte fassen kann. Diese Textbausteine sind keineswegs verpflichtend, aber dennoch sehr hilfreich, da z. B. die Situationen, für die die Verfügung gelten soll, und die medizinischen Behandlungsmaßnahmen unbedingt konkret und korrekt benannt werden müssen, um Zweifeln vorzubeugen.
Hinterlegung und Gültigkeit einer Patientenverfügung
Ist die Patientenverfügung verfasst, muss sie so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall alle zuständigen Personen erreicht. Ein Hinweis auf eine Verfügung und ihren Hinterlegungsort in der Geldbörse ist nützlich, auch Vertrauenspersonen sollten über eine Patientenverfügung informiert sein.
Das Dokument gilt entweder bis auf Widerruf oder wird regelmäßig mit einer neuen Unterschrift verlängert. Die Verfügung kann jederzeit widerrufen werden, z. B. mündlich oder durch Vernichten aller existierenden Exemplare.
red. Vachroi-VariAble-Gesundheit 2013