IN WÜRDE STERBEN
In Würde sterben
Leben bis zuletzt! Da sein, wenn es still wird!
Sterben und der Tod sind elementare Bestandteile des Lebens und sind ein wesentlicher Aspekt bei der “Arbeit mit Menschen”.
Im Selbstverständnis dieses Leitbildes wird geschrieben;
Wir erkennen im Menschenbild die Würde der Geburt und des Todes.
Aus dieser Tatsache leitet sich der für einmalige und unverwechselbare Wert jedes Menschen ab. Darauf beruft sich die unantastbare Würde aller Mitmenschen.
Weiter wird beschrieben, dass wir unser Handeln am ethischen und christlichen Menschenbild festigen und ausrichten.
Dies beinhaltet ausdrücklich das ganze Leben und ist Auftrag und Verpflichtung,
die uns anvertrauten Menschen in jeder Lebensphase bis hin zum Tod ganzheitlich, wertschätzend zu begleiten.
Leitlinien
Der sterbende Mensch steht im Zentrum unserer Aufmerksamkeit. Er bestimmt die Art und Weise der Begleitung. Seine Bedürfnisse haben absolute Priorität.
Sterbebegleitung verstehen wir als Lebensbegleitung.
Sterben beginnt für uns vor dem akuten körperlichen Sterben, daher ist es uns wichtig, Wünsche im Vorfeld durch entsprechende Gesprächsangebote zu erfragen und zu dokumentieren dazu gehört auch die Biografiearbeit – Wie möchte ich sterben! Die Menschen, die in einer Einrichtung leben, sollen mit der Sterbekultur vertraut gemacht werden.
“Leben bis zuletzt”
Dazu gehört u.a. das Abklären, ob und wie Angehörige und Ehrenamtliche
Mitarbeiter bei der Sterbebegleitung mitwirken können und wollen und die Information über die Möglichkeiten der Patientenverfügung und Vollmacht, um Vorstellungen abzusichern.
Sterben ist und bleibt ein ganz individueller Prozess. Sterbebegleitung lässt sich zeitlich und inhaltlich nicht detailliert im Voraus festlegen aber es lässt sich ein verlässlicher Rahmen schaffen, der diese Individualität schützt.
Wo immer möglich, müssen wir flexibel sein und Unterstützung für die Betroffenen und für das Team organisieren, um die jeweiligen Pflege-Bezugspersonen (im Leben und im Sterben) für die Aufgabe der Begleitung zu entlasten.
Das Sterben von Menschen führt oft an unsere Grenzen ? sowohl im Team als auch auf persönlicher Ebene.
Begleitung bedeutet, uns nicht mit zu idealistischen Vorstellungen zu überfordern. Die unterschiedlichen persönlichen Beziehungen, die es im Team zum sterbenden Menschen gibt, sollen dabei geachtet und genutzt werden. Das nahe Sterben von Menschen, die wir pflegen und betreuen, konfrontiert uns als MitarbeiterInnen in der Alten- und Seniorenpflege auch persönlich mit unserer eigenen Endlichkeit und Zerbrechlichkeit.
Sterbebegleitung bedeutet für uns deshalb, dass wir – ohne Zwang – bereit sind, uns mit dieser Thematik persönlich und im Team immer wieder auseinanderzusetzen.
Sterbebegleitung ist Teamarbeit. Entscheidend ist ein guter Informationsaustausch
zwischen den Beteiligten (MitarbeiterInnen, Ehrenamtliche MitarbeiterInnen, Angehörige, BetreuerInnen, Ärzte).
Fortbildungen und Austausch im Team fördern diesen Prozess. Auch in Bewerbungsgesprächen und in der Anleitung neuer MitarbeiterInnen spielen Fragen der Sterbebegleitung eine wichtige Rolle.
Körperliches Leid muss so weit wie möglich verhindert werden. Eine unserer Hauptaufgaben ist es, uns für eine gute schmerztherapeutische Versorgung und eine wirksame Symptomkontrolle einzusetzen (z.B. Atemnot, Krämpfe). Eine gute Zusammenarbeit mit den Ärzten ist dabei besonders wichtig. Wenn möglich sollen frühe Absprachen getroffen werden.
Sterbebegleitung endet für uns nicht mit dem Tod der Menschen. Wir müssen besonders darauf achten, dass die Verabschiedung würdig, dass heißt entsprechend den Wünschen und der Kultur der Verstorbenen und ihrer Angehörigen sowie der Kultur der jeweiligen Einrichtung erfolgt. Entsprechende Vorstellungen werden nach Möglichkeit frühzeitig in Gesprächen erfragt und dokumentiert.
Wir ermutigen dazu, einen persönlichen Abschied zu finden. Erfahrungsgemäß können hier besonders Rituale hilfreich sein. Als ein zentrales Angebot für Angehörige, MitarbeiterInnen und Pflegekräfte bietet sich die Zusammenarbeit mit Priestern und Pfarrern aber auch Ehrenamtlichen weltlichen Sterbebegleitern an.
Die Achtung vor den Verstorbenen wird auch in der Versorgung der Verstorbenen sichtbar. Diesen Respekt erwartet die Einrichtung deshalb auch von den Bestattungsunternehmen und deren MitarbeiterInnen.
Abschied braucht Zeit.
An die verstorbenen Menschen wird innerhalb der Gemeinschaft der Einrichtung in besonderer Weise in der Feier zum Jahresende erinnert. Bewährt hat sich in vielen Einrichtungen das Auslegen eines Gedenkbuches “Buch des Lebens”. Darin gedenken die Einrichtungen ihrer verstorbenen Bewohnerinnen und Bewohner.
Wichtig ist vor allem, dass der Wunsch bzw. die Wünsche des Bewohners immer im Vordergrund stehen.
Die Patientenverfügung, soweit diese vorhanden ist, sowie sonstige Wünsche bezüglich einer Palliativbetreuung werden vermerkt und sollten von Anbeginn in die Pflegeplanung aufgenommen werden. Eine zentrale Bedeutung in einer nachhaltigen Palliativbetreuung kommt der Dokumentation zu. Der Wille des/der BewohnerIn muss von Anfang an dokumentiert sein. Die Sorge um Schwerkranke und Sterbende zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Senioreneinrichtungen und jedes einzelnen
Mitarbeiters.
In Krankheit, Leid und Sterben erfährt der Mensch seine Ohnmacht, seine Grenzen und seine Endlichkeit. Nicht selten sind liebevolle Sorge um die Körperlichkeit und das Dasein die einzigen noch möglichen Wege der Seelsorge.
Die Pastore der Gemeinden, sowohl katholisch als auch evangelisch sind in die Seelsorge und die Begleitung von Sterbenden miteinbezogen und können auf Wunsch des/der BewohnerIn bzw. Angehörigen jederzeit gerufen werden. Ihre Anwesenheit sowie die der Pflegenden und Angehörigen verdeutlicht, dass ein Mensch in der Gemeinschaft der Menschen stirbt. Es darf niemand allein gelassen werden.
Schmerzen / Palliativmedizin / Betreuung Schmerz ist ein unangenehmes Sinnes- oder Gefühlserlebnis.
Das zentrale Anliegen der Palliativmedizin ist unter anderem die Schmerzlinderung, denn der Schmerz hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensqualität älterer Menschen. 50-80% der PflegeheimbewohnerInnen leiden an chronischen Schmerzen. Nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist Palliativmedizin die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten (voranschreitenden), weit fortgeschrittenen Erkrankung, und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt?.
Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität, also die Wünsche, Ziele und das Befinden des Bewohners/Bewohnerin stehen im Vordergrund der Behandlung. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden ist eine kooperative Zusammenarbeit mit externen und internen Berufsgruppen unerlässlich.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung weist der Bewohner, die Bewohnerin im Falle seiner/ihrer Einwilligungsunfähigkeit (Entscheidungsunfähigkeit) den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach den persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Generell kann empfohlen werden, eine Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen.
Rituale
Rituale kann man nicht verordnen, sondern nur zu ihnen ermutigen. Im Rahmen einer Palliativbetreuung geht es immer wieder um die Hinführung und Einführung zu den Inhalten eines Abschiedsrituals, das dann zu der jeweiligen Situation entsprechend vollzogen werden kann.
Angehörige / Ehrenamtliche Mitarbeiter
Angehörige können wesentlich zur Entlastung der Situation beitragen und die Verwirklichung der Patientenwünsche unterstützen. Die Einbindung in die Sterbebegleitung kann für Angehörige in der Trauerbegleitung hilfreich sein und sie darin bestärken ihre eigenen Anliegen und Bedürfnisse mitzuteilen.
Darüber hinaus kann diese Begleitung bei der Trauerbewältigung eine große Hilfe sein. Es sollte hoher Anspruch sein, dass Angehörige und Ehrenamtliche Mitarbeiter von Hauptamtlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen begleitet, betreut und aufgefangen werden.
Versorgung eines Verstorbenen
Die Achtung, die Würde und der Respekt sind auch über den Tod hinaus unantastbar.
Der Umgang mit Verstorbenen, die Gestaltung von Ritualen des Abschiednehmens und die Einbeziehung von Anteilnehmenden tragen dazu bei, die Einheit von Leben und Sterben erfahrbar zu machen.
Nur ein wenig, ein wenig bleib sitzen
es tut so wohl dein Schweigen…
Nur ein wenig, ein wenig lege deine warme Hand
auf meine kalte. Sie tut so wohl die Wärme…
Noch ein wenig schau mich an!
Augen sind ein Wunder
und die deinen sind voll Freundschaft…
Ich danke dir – danke dir sehr.
Es bedeutet mir mehr,
viel mehr als du ahnst.
red. Vachroi-VariAble-Gesundheit 2012