VOLKSTRAUERTAG – GEDENKTAG
Der Volkstrauertag ist in Deutschland ein staatlicher Gedenktag und gehört zu den „Stillen Tagen“. Er wird seit 1952 zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag begangen und erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde 1948 in den drei westlichen Besatzungszonen die Tradition des Volkstrauertages wieder in der alten Form aufgenommen und nach der Gründung der Bundesrepublik fortgeführt. In der DDR wurde ein „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“ eingeführt.
1950 fand die erste zentrale Veranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Bundestag in Bonn statt.
In Abgrenzung zur Tradition des Heldengedenktages wurde 1952 beschlossen, den Volkstrauertag an das Ende des Kirchenjahres zu verlegen; diese Zeit wird theologisch durch die Themen Tod, Zeit und Ewigkeit dominiert. Gedacht wird der „Toten zweier Kriege an den Fronten und in der Heimat“, an die Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen.
Die offiziellen Reden bilden gewöhnlich auch den Anlass für geschichtspolitische Stellungnahmen von Politikern und namhaften Vertretern der Öffentlichkeit. In der Regel handelt es sich dabei um unspezifische Mahnungen zur Versöhnung, zur Verständigung und zum Frieden.
Die kirchliche Bezeichnung des Sonntags lautet nicht „Volkstrauertag“, sondern in der evangelischen Kirche Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres, in der katholischen Kirche 33. Sonntag im Jahreskreis.
In rechtsextremen Kreisen in der Bundesrepublik Deutschland wird der Begriff Heldengedenktag jedoch in bewusster Abgrenzung von dieser offiziellen thematischen Ausrichtung weiterhin verwendet.
Die zentrale Gedenkstunde zum Volkstrauertag findet jeweils im Deutschen Bundestag statt. Eine Rede und ein Wort des Bundespräsidenten in Anwesenheit des Bundeskanzlers, des Kabinetts und des Diplomatischen Korps ist üblich, ebenso die musikalische Gestaltung, das Spielen der Nationalhymne und des Liedes „Der gute Kamerad“.
Angelehnt an die Form der zentralen Gedenkstunde werden in allen Bundesländern und den meisten Städten und Gemeinden ebenfalls Gedenkstunden mit Kranzniederlegungen durchgeführt.
Wir denken heute;
an die Opfer von Gewalt und Krieg,
an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.
Wir gedenken der Soldaten, die in den Weltkriegen starben, der Menschen, die durch Kriegshandlungen
oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.
Wir gedenken derer,
die verfolgt und getötet wurden,
weil sie einem anderen Volk angehörten,
oder zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als Lebens unwert bezeichnet wurde.
Wir gedenken derer,
die ums Leben kamen, weil sie Widerstand
gegen Gewaltherrschaft geleistet haben,
und derer, die den Tod fanden, weil sie an
ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten.
Wir trauern um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege
unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und
politischer Verfolgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren.
Wir gedenken heute derer,
die bei uns durch Hass und Gewalt gegen
Fremde und Schwache Opfer geworden sind.
Wir trauern mit allen,
die Leid tragen um die Toten und teilen
ihren Schmerz.
Aber unser Leben steht im Zeichen der
Hoffnung auf Versöhnung unter den
Menschen und Völkern,
und unsere Verantwortung gilt dem
Frieden unter den Menschen zu Hause
und in der ganzen Welt.
@TdV